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Curatum Familia – Senioren- und Krankenbetreuung

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie die Vermittlung von Betreuungskräften durch Curatum Familia by Perfectclean-DRS.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Curatum Familia by Perfectclean-DRS, Geschäftsführung Barbara Bortolone, Röntgenstraße 3, 82152 Planegg-Martinsried (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kundschaft“).

(2) Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Die Anbieterin erbringt Leistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmen und rechtlichen Betreuungen.

§ 2 Gegenstand der Leistungen

(1) Die Anbieterin erbringt Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen insbesondere Alltagsbegleitung, Begleitung zu Terminen, hauswirtschaftliche Versorgung, Einkäufe und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung.

(2) Die Anbieterin vermittelt darüber hinaus Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung in Privathaushalte. Im Rahmen der Vermittlung kommt der Betreuungsvertrag zwischen der Kundschaft und der Betreuungskraft beziehungsweise deren Arbeitgeber zustande; die Anbieterin wird insoweit ausschließlich als Vermittlerin tätig.

(3) Die Anbieterin ist kein zugelassener ambulanter Pflegedienst. Medizinische Behandlungspflege im Sinne des § 37 SGB V – etwa Injektionen, Wundversorgung, das Stellen von Medikamenten oder die Vergabe verschreibungs- pflichtiger Arzneimittel – ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags und wird nicht erbracht.

(4) Die Bezeichnungen „24-Stunden-Betreuung“ und „24-Stunden-Pflege“ sind Branchenbezeichnungen. Sie bedeuten nicht, dass die Betreuungskraft ununterbrochen arbeitet. Gesetzliche Arbeitszeit-, Pausen- und Ruhezeitregelungen sind einzuhalten.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Nach Ihrer Anfrage – telefonisch, per E-Mail oder über die Formulare dieser Website – erstellt die Anbieterin ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch die Kundschaft zustande.

(3) Das Erstgespräch sowie die Beratung zu Leistungen der Pflegekasse sind kostenfrei und begründen keine Verpflichtung.

§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkung

(1) Die Anbieterin setzt sorgfältig ausgewählte, bei ihr angestellte und haftpflichtversicherte Betreuungskräfte ein und ist bemüht, dieselbe Person dauerhaft demselben Haushalt zuzuordnen.

(2) Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung ist die Anbieterin berechtigt, eine gleichwertig qualifizierte Ersatzkraft einzusetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.

(3) Die Kundschaft stellt sicher, dass der Einsatzort zugänglich ist und die für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel und Materialien in gebrauchsfähigem Zustand vorhanden sind.

(4) Für die Vermittlung einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft stellt die Kundschaft ein eigenes, abschließbares Zimmer, den Zugang zu einem Badezimmer sowie einen Internetzugang (WLAN) bereit.

(5) Die Kundschaft informiert die Anbieterin über für die Betreuung wesentliche Umstände, insbesondere über relevante Erkrankungen, Allergien, Sturzrisiken sowie über weitere im Haushalt tätige Dienstleister.

§ 5 Termine, Absagen und Ausfallentgelt

(1) Einsatztermine werden individuell vereinbart. Regelmäßige Einsätze werden in einem festen Rhythmus geplant.

(2) Termine können bis [Frist eintragen, branchenüblich 24 bis 48 Stunden] vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt werden.

(3) Bei späterer Absage oder wenn die Betreuungskraft den Haushalt aus von der Kundschaft zu vertretenden Gründen nicht betreten kann, ist die Anbieterin berechtigt, [Prozentsatz eintragen] des vereinbarten Entgelts als Ausfallentgelt zu berechnen. Der Kundschaft bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(4) Absagen aus wichtigem Grund – insbesondere bei einem Krankenhausaufenthalt der betreuten Person – bleiben stets kostenfrei.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich [inklusive / zuzüglich] der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Grundlage der dokumentierten Einsatzzeiten. Rechnungen sind innerhalb von [Frist eintragen] Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Soweit die Kundschaft Leistungen über die Pflegekasse abrechnen lässt (insbesondere den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI), erteilt sie der Anbieterin eine Abtretungserklärung. Die Anbieterin rechnet die abgetretenen Beträge direkt mit der Pflegekasse ab.

(4) Erstattet die Pflegekasse eine abgerechnete Leistung nicht oder nicht vollständig, bleibt die Kundschaft zur Zahlung des offenen Betrags verpflichtet.

(5) Rechnungen weisen den nach § 35a EStG steuerlich begünstigten Arbeitskostenanteil gesondert aus. Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung ist die unbare Zahlung.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von [Frist eintragen] zum [Zeitpunkt eintragen] in Textform kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als [Frist eintragen], bei Bedrohung oder Belästigung der Betreuungskraft sowie bei der Aufforderung zu Tätigkeiten, die nicht Vertragsgegenstand sind – etwa medizinischer Behandlungspflege.

(4) Verstirbt die betreute Person oder zieht sie dauerhaft in eine stationäre Einrichtung, endet der Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats.

§ 8 Abwerbeverbot

Die Kundschaft verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von [Frist eintragen] nach Vertragsende keine von der Anbieterin eingesetzte oder vermittelte Betreuungskraft unmittelbar zu beschäftigen oder abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag eintragen] vereinbart.

§ 9 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Für Schäden, die durch eine lediglich vermittelte Betreuungskraft oder deren Arbeitgeber verursacht werden, haftet die Anbieterin nicht; ihre Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung.

(4) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Schweigepflicht und Datenschutz

(1) Die Anbieterin und ihre Mitarbeitenden verpflichten sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird der Kundschaft vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

Wünscht die Kundschaft ausdrücklich, dass die Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schuldet sie im Widerrufsfall Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Stand: Entwurf, noch nicht in Kraft gesetzt.

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