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Curatum Familia – Senioren- und Krankenbetreuung

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die im Erstgespräch immer kommen

Kosten, Pflegegrad, Ablauf, Personal – hier finden Sie das, was Familien uns am häufigsten fragen. Wenn Ihre Frage fehlt, rufen Sie an. Wir beantworten sie genauso gern am Telefon.

Thema 1

Kosten & Abrechnung

Was kostet es und wer zahlt was?

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Das Erstgespräch und die Beratung zu Ihren Ansprüchen gegenüber der Pflegekasse sind bei Curatum Familia kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine Betreuung entscheiden, entstehen Kosten – und die besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.

Ist die Alltagshilfe mit Pflegegrad wirklich kostenfrei für mich?

Ja – im Rahmen des Entlastungsbetrags. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür 131 € pro Monat zu, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche und gehen auch nicht in Vorleistung. Wenn Sie mehr Stunden möchten, als der Betrag abdeckt, sagen wir Ihnen vorher genau, was der zusätzliche Umfang kostet – Sie entscheiden dann in Ruhe. Es gibt bei uns keine Rechnung, mit der Sie nicht gerechnet haben.

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Was kostet eine Alltagsbegleitung pro Stunde?

Der Stundensatz richtet sich nach dem Umfang, der Regelmäßigkeit und der Art der Unterstützung. Da wir unsere Betreuungskräfte regulär sozialversicherungspflichtig anstellen, kalkulieren wir anders als eine Vermittlung auf Honorarbasis. Sie erhalten von uns vor Beauftragung ein schriftliches, verbindliches Angebot ohne versteckte Zusatzkosten. In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

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Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b und steht er mir zu?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat – also 1.572 € im Jahr – und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – also genau für Leistungen wie unsere Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort: Was in einem Kalenderjahr offen bleibt, ist in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar und damit bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter; in Bayern regelt das die AVSG. Curatum Familia ist anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Stand: Oktober 2026.

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Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ja. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a Abs. 2 EStG mit 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr, direkt von der Einkommensteuerschuld abziehbar – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Ein Rechenbeispiel: Bei 3.000 € Arbeitskosten im Jahr sinkt Ihre Steuerlast um 600 €. Der Höchstbetrag ist erst bei 20.000 € Arbeitskosten ausgeschöpft. Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung und die unbare Zahlung per Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Beides erhalten Sie von uns automatisch, unsere Rechnungen weisen den absetzbaren Arbeitskostenanteil gesondert aus. Wichtig: Was die Pflegekasse bereits über den Entlastungsbetrag erstattet hat, können Sie nicht zusätzlich absetzen. Absetzbar ist nur Ihr tatsächlicher Eigenanteil. Stand: Oktober 2026.

Wir haben keinen Pflegegrad. Können wir Sie trotzdem beauftragen?

Selbstverständlich. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für unsere Leistungen – er entscheidet nur darüber, ob und in welcher Höhe sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligt. Sie können uns jederzeit privat beauftragen. Parallel beraten wir Sie gerne, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?

Die Kosten hängen vom Betreuungsaufwand, den Sprachkenntnissen und der Qualifikation der Betreuungskraft ab. Examiniertes Fachpersonal erhält eine höhere Entlohnung als eine Betreuungskraft ohne formale Pflegeausbildung. Wir erstellen Ihnen nach dem Erstgespräch ein individuelles, transparentes Angebot. Pflegegeld, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag können in die Finanzierung einfließen – wir zeigen Ihnen, wie sich diese Töpfe sinnvoll kombinieren lassen.

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Thema 2

Pflegegrad & Pflegekasse

Ansprüche, Anträge, Begutachtung

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zu einem Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause an. Wichtig ist, dass beim Termin jemand dabei ist, der den Alltag realistisch schildern kann – gute Tage werden dort oft überbewertet. Wir unterstützen Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.

Unser Antrag wurde abgelehnt oder zu niedrig eingestuft. Was nun?

Sie haben ab Bekanntgabe des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 84 SGG) – nicht vier Wochen, wie oft zu lesen ist. Der Widerspruch selbst kann zunächst formlos erfolgen und später begründet werden. Sinnvoll ist es, ein Pflegetagebuch über etwa zwei Wochen zu führen und das Gutachten anzufordern, um die Begründung gezielt zu entkräften. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen aus der Erfahrung vieler Verfahren, worauf es ankommt.

Was ist Verhinderungspflege und wann brauche ich sie?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die private Pflegeperson – meist ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt: wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, weil sie eine Pause braucht. Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI zusammengefasst: Ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die Sie frei auf beide Leistungen verteilen können. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen – der Anspruch besteht, sobald Pflegegrad 2 vorliegt. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege stieg zugleich von sechs auf acht Wochen im Jahr. Viele Familien wissen davon nichts und lassen den Anspruch Jahr für Jahr verfallen. Wir prüfen im kostenfreien Erstgespräch mit, was in Ihrem Fall greift. Stand: Oktober 2026.

Thema 3

Ablauf & Start

Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz

Wie schnell kann die Betreuung beginnen?

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden persönlich zurück. Bei der stundenweisen Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe steht danach üblicherweise innerhalb von vier Tagen fest, wer zu Ihnen kommt – der erste Einsatz folgt kurz darauf. Bei der Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuungskraft planen Sie bitte mehr Vorlauf ein, da die Auswahl sorgfältig erfolgt. In akuten Notlagen – etwa nach einer plötzlichen Krankenhausentlassung – sagen Sie uns das bitte direkt; dann priorisieren wir Ihre Anfrage.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Zunächst telefonisch, in Ruhe und ohne Zeitdruck. Wir fragen nach der aktuellen Situation, dem gewünschten Umfang und danach, was der betreuten Person wichtig ist. Anschließend sagen wir Ihnen ehrlich, was wir leisten können und was nicht, und welche Kostenerstattung realistisch ist. Auf Wunsch kommen wir zu einem persönlichen Termin zu Ihnen nach Hause. Zu keinem Zeitpunkt entsteht eine Verpflichtung.

Bin ich langfristig gebunden?

Nein. Wir arbeiten bewusst ohne lange Mindestlaufzeiten, weil sich Pflegesituationen schnell ändern – nach oben wie nach unten. Umfang und Häufigkeit lassen sich in Absprache anpassen, und Sie können die Zusammenarbeit zu den vereinbarten Fristen beenden. Die konkreten Bedingungen erhalten Sie schriftlich, bevor Sie unterschreiben.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Unser Sitz ist in Planegg-Martinsried. Wir betreuen Familien in München und im gesamten westlichen und südwestlichen Landkreis – unter anderem in Gräfelfing, Krailling, Gauting, Neuried, Starnberg, Germering und Puchheim. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort dazugehört, rufen Sie uns kurz an. Bei der Vermittlung von 24-Stunden-Betreuungskräften sind wir überregional tätig.

Thema 4

Leistungen

Was übernehmen wir – und was nicht?

Übernehmen Sie auch medizinische Behandlungspflege?

Medizinische Behandlungspflege – etwa Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten – gehört nicht zu unserem Leistungsumfang; das ist Aufgabe eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Wir übernehmen die Betreuung, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Unterstützung im Alltag. In der Praxis arbeiten wir gut mit Pflegediensten zusammen: Der Dienst kommt für die Behandlungspflege, wir sind für alles andere da.

Helfen Sie auch bei Hilfsmitteln und Anträgen?

Ja. Wir arbeiten mit ausgezeichneten Partnerbetrieben zusammen und übernehmen Beantragung, Bestellung und Koordination – etwa für Hausnotruf, Rollator, Rollstuhl, Badewanneneinsätze und -lifter, Pflegebett oder Sanitätsartikel. Auch bei Anträgen auf einen Pflegegrad, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei einem Widerspruch gegen eine Ablehnung unterstützen wir Sie. Wichtig dabei: Wir leisten keine Rechtsberatung. Wir helfen bei der Organisation und Ausführung – Unterlagen zusammentragen, Fristen im Blick behalten, Schriftverkehr erledigen. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls gehört nicht dazu.

Zur passenden Leistung

Betreuen Sie auch Menschen mit Demenz?

Ja. Gerade bei Demenz ist die Kontinuität der Bezugsperson entscheidend – deshalb setzen wir konsequent auf feste Zuordnungen statt wechselndes Personal. Unsere Betreuungskräfte arbeiten mit Ruhe, festen Abläufen und Geduld. Wichtig ist uns ein offenes Gespräch vorab über den Krankheitsverlauf, damit wir die passende Person auswählen können.

Sind Sie auch am Wochenende und an Feiertagen im Einsatz?

Einsätze am Wochenende und an Feiertagen sind nach Absprache möglich. Bitte sprechen Sie diesen Bedarf im Erstgespräch an, damit wir ihn von Anfang an in die Planung aufnehmen können. Bei der 24-Stunden-Betreuung ist die Betreuungskraft ohnehin durchgehend im Haushalt anwesend – unter Beachtung der gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten.

Thema 5

Betreuungskräfte

Auswahl, Qualifikation, Absicherung

Wie wählen Sie Ihre Betreuungskräfte aus?

Jede Bewerbung durchläuft ein persönliches Gespräch. Wir prüfen Erfahrung und Referenzen, achten aber mindestens ebenso auf Haltung: Geduld, Verlässlichkeit und echtes Interesse an Menschen lassen sich nicht nachschulen. Für die Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe setzen wir zertifiziertes, deutschsprachiges Personal ein, das bei uns regulär angestellt und haftpflichtversichert ist. Wer bei uns anfängt und die Qualifizierung noch nicht hat, absolviert sie auf unsere Kosten.

Was passiert, wenn die Chemie nicht stimmt?

Dann suchen wir weiter – ohne Diskussion. Betreuung findet in den privatesten Räumen eines Menschen statt; wenn es zwischenmenschlich nicht passt, funktioniert sie nicht. Sagen Sie uns einfach Bescheid, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor. Das ist für uns ein normaler Vorgang und kein Vorwurf.

Sind Ihre Mitarbeitenden versichert und legal beschäftigt?

Ja, ausnahmslos. Unsere Betreuungskräfte sind sozialversicherungspflichtig angestellt und haftpflichtversichert. Sollte im Haushalt einmal etwas zu Bruch gehen, ist das abgesichert. Wir arbeiten ausschließlich auf gesetzlich einwandfreier Arbeitnehmerbasis – für Sie als Auftraggeber bedeutet das keinerlei Risiko einer illegalen Beschäftigung.

Sprechen die 24-Stunden-Betreuungskräfte Deutsch?

Die vermittelten Betreuungskräfte kommen überwiegend aus dem ost- und südeuropäischen Raum und verfügen über unterschiedliche Deutschkenntnisse. Wir geben das Sprachniveau vor der Vermittlung ehrlich an, damit Sie realistisch entscheiden können. Wenn gute Deutschkenntnisse für Sie zentral sind, sagen Sie uns das bitte gleich zu Beginn – wir berücksichtigen das bei der Auswahl.

Zur passenden Leistung

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie einfach an. Ein Beratungsgespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts – auch dann nicht, wenn Sie am Ende einen anderen Anbieter wählen.

Nächster Schritt

Erzählen Sie uns, worum es geht

Zwei Minuten für den Pflege-Check – oder ein Anruf. Beides kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir melden uns innerhalb von 24 bis 48 Stunden persönlich zurück.

Kostenfreies Beratungsgespräch anfordern089 / 32 49 59 39

Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr · Mobil 0172 / 46 777 88

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