Alltagsbegleitung
Alltagsbegleitung in München und im Landkreis – Zeit, Zuwendung und ein verlässlicher Rhythmus
Viele Menschen brauchen keine medizinische Pflege – sie brauchen Zeit. Jemanden, der zuhört, der zum Arzt begleitet, der den Wocheneinkauf übernimmt und mit dem man einmal in der Woche einen Kaffee trinkt. Genau das ist Alltagsbegleitung.
Bei Curatum Familia kommt dafür eine feste Bezugsperson zu Ihnen nach Hause – zertifiziert, deutschsprachig, sorgfältig ausgewählt und regulär bei uns angestellt. Kein wechselndes Personal, kein Erklären von vorne. Das schafft Vertrauen, und Vertrauen ist in der Betreuung die halbe Miete.

Leistungsumfang
Das übernehmen wir konkret
- Begleitung zu Arztterminen, Ämtern und Behörden – auf Wunsch mit Fahrdienst
- Erledigung des Wocheneinkaufs und Besorgungen aller Art
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung: Spaziergänge, Vorlesen, Spiele, Gespräche
- Hilfe bei Post, Formularen und der Organisation des Alltags
- Begleitung zu Veranstaltungen, Gottesdienst oder Friedhofsbesuchen
- Aufmerksames Auge für Veränderungen – wir melden uns bei den Angehörigen
Für wen ist das gedacht?
- Seniorinnen und Senioren, die allein leben und Gesellschaft sowie Struktur im Alltag schätzen
- Menschen nach Krankenhausaufenthalt oder Reha, die vorübergehend Unterstützung brauchen
- Angehörige, die berufstätig sind oder nicht am Ort wohnen
- Menschen mit beginnender Demenz, die eine ruhige, gleichbleibende Begleitung benötigen
Finanzierung
Wer die Kosten übernimmt
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich zu, die zweckgebunden für Betreuung und Entlastung eingesetzt werden können. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Was in einem Kalenderjahr offen bleibt, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI
Wenn die pflegende Person eine Auszeit braucht, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten einer Ersatzbetreuung. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit Juli 2025 einen gemeinsamen Topf von bis zu 3.539 € im Kalenderjahr, den Sie frei auf beide Leistungen verteilen können. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrem Fall der richtige Weg ist.
Haushaltsnahe Dienstleistung, § 35a EStG
Auch ohne Pflegegrad sind 20 % der Arbeitskosten bis 4.000 € jährlich direkt von der Steuerschuld absetzbar. Sie erhalten von uns eine entsprechend ausgewiesene Rechnung.
Weitere Leistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ein gepflegtes Zuhause ohne Kraftaufwand – Reinigung, Wäsche und Mahlzeiten von Menschen, denen Sie vertrauen können.
Ansehen24-Stunden-Betreuung
Eine Betreuungskraft, die im Haus lebt und rund um die Uhr da ist – damit Ihr Angehöriger zu Hause bleiben kann.
AnsehenEntlastungsbetrag & Pflegekasse
Ihnen stehen Leistungen zu – wir sagen Ihnen welche und kümmern uns um den Papierkram mit der Pflegekasse.
AnsehenEntrümpelung & Messie-Räumung
Wenn eine Wohnung über Jahre zugewachsen ist: Wir räumen sie – ohne Blicke, ohne Urteil, ohne dass die Nachbarschaft etwas mitbekommt.
Ansehen
Rückruf anfordern
Gerade keine Zeit zum Telefonieren?
Dann rufen wir Sie an, wenn es Ihnen passt. Zwei Angaben genügen – keine E-Mail-Adresse, kein Formular-Marathon.
Rückruf meist noch am selben Werktag
Nächster Schritt
Alltagsbegleitung – lassen Sie uns darüber sprechen
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Bedarf, Umfang und Kostenerstattung. Ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsdruck.
Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr · Mobil 0172 / 46 777 88
