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Curatum Familia – Senioren- und Krankenbetreuung

Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung in München und im Landkreis – Zeit, Zuwendung und ein verlässlicher Rhythmus

Viele Menschen brauchen keine medizinische Pflege – sie brauchen Zeit. Jemanden, der zuhört, der zum Arzt begleitet, der den Wocheneinkauf übernimmt und mit dem man einmal in der Woche einen Kaffee trinkt. Genau das ist Alltagsbegleitung.

Bei Curatum Familia kommt dafür eine feste Bezugsperson zu Ihnen nach Hause – zertifiziert, deutschsprachig, sorgfältig ausgewählt und regulär bei uns angestellt. Kein wechselndes Personal, kein Erklären von vorne. Das schafft Vertrauen, und Vertrauen ist in der Betreuung die halbe Miete.

Alltagsbegleiterin von Curatum Familia im Gespräch mit einer lächelnden Seniorin am Fenster

Leistungsumfang

Das übernehmen wir konkret

  • Begleitung zu Arztterminen, Ämtern und Behörden – auf Wunsch mit Fahrdienst
  • Erledigung des Wocheneinkaufs und Besorgungen aller Art
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung: Spaziergänge, Vorlesen, Spiele, Gespräche
  • Hilfe bei Post, Formularen und der Organisation des Alltags
  • Begleitung zu Veranstaltungen, Gottesdienst oder Friedhofsbesuchen
  • Aufmerksames Auge für Veränderungen – wir melden uns bei den Angehörigen

Für wen ist das gedacht?

  • Seniorinnen und Senioren, die allein leben und Gesellschaft sowie Struktur im Alltag schätzen
  • Menschen nach Krankenhausaufenthalt oder Reha, die vorübergehend Unterstützung brauchen
  • Angehörige, die berufstätig sind oder nicht am Ort wohnen
  • Menschen mit beginnender Demenz, die eine ruhige, gleichbleibende Begleitung benötigen

Finanzierung

Wer die Kosten übernimmt

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich zu, die zweckgebunden für Betreuung und Entlastung eingesetzt werden können. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Was in einem Kalenderjahr offen bleibt, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI

Wenn die pflegende Person eine Auszeit braucht, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten einer Ersatzbetreuung. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit Juli 2025 einen gemeinsamen Topf von bis zu 3.539 € im Kalenderjahr, den Sie frei auf beide Leistungen verteilen können. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrem Fall der richtige Weg ist.

Haushaltsnahe Dienstleistung, § 35a EStG

Auch ohne Pflegegrad sind 20 % der Arbeitskosten bis 4.000 € jährlich direkt von der Steuerschuld absetzbar. Sie erhalten von uns eine entsprechend ausgewiesene Rechnung.

Häufige Fragen

Fragen zur Alltagsbegleitung

Weitere Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Alle Fragen und Antworten

Ist die Alltagshilfe mit Pflegegrad wirklich kostenfrei für mich?

Ja – im Rahmen des Entlastungsbetrags. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür 131 € pro Monat zu, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche und gehen auch nicht in Vorleistung. Wenn Sie mehr Stunden möchten, als der Betrag abdeckt, sagen wir Ihnen vorher genau, was der zusätzliche Umfang kostet – Sie entscheiden dann in Ruhe. Es gibt bei uns keine Rechnung, mit der Sie nicht gerechnet haben.

Was kostet eine Alltagsbegleitung pro Stunde?

Der Stundensatz richtet sich nach dem Umfang, der Regelmäßigkeit und der Art der Unterstützung. Da wir unsere Betreuungskräfte regulär sozialversicherungspflichtig anstellen, kalkulieren wir anders als eine Vermittlung auf Honorarbasis. Sie erhalten von uns vor Beauftragung ein schriftliches, verbindliches Angebot ohne versteckte Zusatzkosten. In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b und steht er mir zu?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat – also 1.572 € im Jahr – und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – also genau für Leistungen wie unsere Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort: Was in einem Kalenderjahr offen bleibt, ist in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar und damit bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter; in Bayern regelt das die AVSG. Curatum Familia ist anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Stand: Oktober 2026.

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Dann rufen wir Sie an, wenn es Ihnen passt. Zwei Angaben genügen – keine E-Mail-Adresse, kein Formular-Marathon.

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Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Bedarf, Umfang und Kostenerstattung. Ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsdruck.

Kostenfreies Beratungsgespräch anfordern089 / 32 49 59 39

Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr · Mobil 0172 / 46 777 88

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