Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Ein großer Teil der Menschen, die diese Website nutzen, ist über 70 oder unterstützt jemanden, der es ist. Barrierefreiheit ist für uns deshalb keine Pflichtübung, sondern eine Grundbedingung dafür, dass die Seite überhaupt ihren Zweck erfüllt.
Umgesetzte Maßnahmen
Was wir konkret getan haben
Kontrast-Modus
Über den Schalter „Hoher Kontrast“ in der Kopfzeile lassen sich alle Farbwerte auf maximale Kontrastwerte umstellen. Ihre Auswahl bleibt für den nächsten Besuch gespeichert.
Große, skalierbare Schrift
Die Grundschriftgröße liegt bei 17 bis 18 Pixeln – bewusst über dem üblichen Standard. Die Seite lässt sich bis 200 % vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen oder überlappen.
Vollständige Tastaturbedienung
Alle Funktionen inklusive Pflege-Check und Menü sind ohne Maus bedienbar. Der Fokus ist jederzeit deutlich sichtbar. Über den Sprunglink zu Beginn gelangen Sie direkt zum Hauptinhalt.
Screenreader-Unterstützung
Überschriften folgen einer logischen Hierarchie, Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte, Formularfelder sind mit Beschriftungen verknüpft und Fehlermeldungen werden angesagt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir haben diese Website nach den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA entwickelt. Nach eigener Prüfung sind die Anforderungen weitgehend erfüllt.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung durch die Ersteller der Website. Eine unabhängige externe Prüfung durch eine Prüfstelle hat bislang nicht stattgefunden.
Rechtlicher Rahmen
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit dem 28. Juni 2025 erweiterte Anforderungen an digitale Angebote, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1 BFSG – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – sind bei der Erbringung von Dienstleistungen von diesen Pflichten ausgenommen.
Unabhängig davon, ob diese Ausnahme auf uns zutrifft, halten wir uns an die genannten Standards. Unsere Zielgruppe hat einen erhöhten Bedarf an Zugänglichkeit, und eine Website, die nicht bedienbar ist, hilft niemandem.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Punkte sind uns bekannt und stehen auf unserer Liste:
- Die eingebundenen Abbildungen von handschriftlichen Dankschreiben sind für Screenreader nicht vollständig erfassbar. Der wesentliche Inhalt dieser Schreiben ist jedoch zusätzlich als Textzitat auf der Seite „Referenzen“ wiedergegeben.
- Es liegt bislang keine Fassung in Leichter Sprache und keine Version in Deutscher Gebärdensprache vor. Beides ist geplant.
- Externe Angebote, auf die wir verlinken (etwa Kartendienste), unterliegen nicht unserem Einfluss.
Barrieren melden – wir reagieren
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Können Sie einen Inhalt nicht nutzen? Dann schreiben oder rufen Sie uns bitte an. Wir nehmen solche Hinweise ernst und bemühen uns um eine Lösung innerhalb von vier Wochen.
Barbara Bortolone
Curatum Familia by Perfectclean-DRS
Röntgenstraße 3, 82152 Planegg-Martinsried
Telefon: 089 / 32 49 59 39
E-Mail: info@curatum-familia.de
Selbstverständlich können Sie sich mit jedem Anliegen auch einfach telefonisch an uns wenden. Sie müssen diese Website nicht benutzen, um Kundin oder Kunde bei uns zu werden.
Schlichtungsverfahren
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Zugänglichkeit unseres Angebots, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde beim Relaunch dieser Website erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben.
