Entlastungsbetrag & Pflegekasse
Entlastungsbetrag nach § 45b nutzen – wir übernehmen die Abrechnung
Der häufigste Grund, warum Familien Geld verschenken, ist nicht Sparsamkeit – es ist Unübersichtlichkeit. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegesachleistung: Wer soll da durchblicken?
Wir schon. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre konkrete Situation an und sagen Ihnen, welche Töpfe Ihnen zustehen und wie Sie sie sinnvoll kombinieren. Und dann übernehmen wir die Abrechnung mit der Pflegekasse – Sie unterschreiben, wir machen den Rest.

Leistungsumfang
Das übernehmen wir konkret
- Kostenfreie Beratung zu Entlastungsbetrag und gemeinsamem Jahresbetrag
- Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse – ohne Vorleistung durch Sie
- Unterstützung beim Antrag auf einen Pflegegrad oder auf Höherstufung
- Vorbereitung auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes
- Steuerlich korrekt ausgewiesene Rechnungen für § 35a EStG
- Jährliche Prüfung, ob nicht genutzte Ansprüche noch abgerufen werden können
Für wen ist das gedacht?
- Familien, die gerade einen Pflegegrad erhalten haben und nicht wissen, was ihnen zusteht
- Menschen, deren Entlastungsbetrag seit Monaten ungenutzt liegt
- Angehörige, die Anträge und Formulare als größte Hürde empfinden
Finanzierung
Wer die Kosten übernimmt
Pflegegrad 1 – 5
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden für Betreuung und Entlastung im Alltag – genau unser Leistungsbereich.
Noch kein Pflegegrad?
Kein Hindernis. Wir werden auch privat beauftragt und beraten Sie parallel, ob und wie ein Antrag auf einen Pflegegrad sinnvoll ist. Die Beratung kostet Sie nichts.
Häufige Fragen
Fragen zur Entlastungsbetrag & Pflegekasse
Weitere Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Ist die Alltagshilfe mit Pflegegrad wirklich kostenfrei für mich?
Ja – im Rahmen des Entlastungsbetrags. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür 131 € pro Monat zu, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche und gehen auch nicht in Vorleistung. Wenn Sie mehr Stunden möchten, als der Betrag abdeckt, sagen wir Ihnen vorher genau, was der zusätzliche Umfang kostet – Sie entscheiden dann in Ruhe. Es gibt bei uns keine Rechnung, mit der Sie nicht gerechnet haben.
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b und steht er mir zu?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat – also 1.572 € im Jahr – und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – also genau für Leistungen wie unsere Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort: Was in einem Kalenderjahr offen bleibt, ist in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar und damit bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter; in Bayern regelt das die AVSG. Curatum Familia ist anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Stand: Oktober 2026.
Helfen Sie auch bei Hilfsmitteln und Anträgen?
Ja. Wir arbeiten mit ausgezeichneten Partnerbetrieben zusammen und übernehmen Beantragung, Bestellung und Koordination – etwa für Hausnotruf, Rollator, Rollstuhl, Badewanneneinsätze und -lifter, Pflegebett oder Sanitätsartikel. Auch bei Anträgen auf einen Pflegegrad, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei einem Widerspruch gegen eine Ablehnung unterstützen wir Sie. Wichtig dabei: Wir leisten keine Rechtsberatung. Wir helfen bei der Organisation und Ausführung – Unterlagen zusammentragen, Fristen im Blick behalten, Schriftverkehr erledigen. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls gehört nicht dazu.
Weitere Leistungen
Alltagsbegleitung
Eine feste Bezugsperson, die begleitet, zuhört und den Alltag wieder leicht macht – stundenweise und planbar.
AnsehenHaushaltsnahe Dienstleistungen
Ein gepflegtes Zuhause ohne Kraftaufwand – Reinigung, Wäsche und Mahlzeiten von Menschen, denen Sie vertrauen können.
Ansehen24-Stunden-Betreuung
Eine Betreuungskraft, die im Haus lebt und rund um die Uhr da ist – damit Ihr Angehöriger zu Hause bleiben kann.
AnsehenEntrümpelung & Messie-Räumung
Wenn eine Wohnung über Jahre zugewachsen ist: Wir räumen sie – ohne Blicke, ohne Urteil, ohne dass die Nachbarschaft etwas mitbekommt.
Ansehen
Rückruf anfordern
Gerade keine Zeit zum Telefonieren?
Dann rufen wir Sie an, wenn es Ihnen passt. Zwei Angaben genügen – keine E-Mail-Adresse, kein Formular-Marathon.
Rückruf meist noch am selben Werktag
Nächster Schritt
Entlastungsbetrag & Pflegekasse – lassen Sie uns darüber sprechen
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Bedarf, Umfang und Kostenerstattung. Ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsdruck.
Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr · Mobil 0172 / 46 777 88
