Unser Angebot
Betreuung, Haushalt und Begleitung – so wie Ihre Familie es braucht
Manche Familien brauchen zwei Stunden Haushaltshilfe pro Woche. Andere brauchen jemanden, der rund um die Uhr im Haus ist. Wir decken beides ab – und alles dazwischen.
Was in Ihrer Situation sinnvoll ist, klären wir im kostenfreien Erstgespräch. Dabei sagen wir auch offen, wenn ein ambulanter Pflegedienst der richtige Ansprechpartner ist und nicht wir.
Unsere Leistungen im Überblick
Finanzierung
Was die Pflegekasse übernimmt – und was Sie absetzen können
Viele Familien zahlen mehr als nötig, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Ein Überblick über die drei wichtigsten Wege.
131 € / Monat
Entlastungsbetrag § 45b
Ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Betreuung und Entlastung. Nicht genutzte Beträge sind ins folgende Halbjahr übertragbar. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Ab Pflegegrad 2
Verhinderungspflege § 39
Wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder selbst krank wird, übernimmt die Pflegekasse eine Ersatzbetreuung. Dieser Anspruch verfällt bei vielen Familien ungenutzt.
20 %, max. 4.000 € / Jahr
Steuerbonus § 35a EStG
Haushaltsnahe Dienstleistungen mindern direkt Ihre Steuerschuld – auch ganz ohne Pflegegrad. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung.
Die genannten Beträge entsprechen der Rechtslage in Deutschland zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Seite. Maßgeblich ist stets der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im persönlichen Gespräch – kostenfrei unter 089 / 32 49 59 39.
Mit dem Service sind wir rundum zufrieden und können ihn nur weiterempfehlen.
Mehr als Betreuung
Wir kümmern uns auch um das Drumherum
Hilfsmittel beantragen, Anträge ausfüllen, Fristen einhalten: Vieles scheitert nicht am Anspruch, sondern an der Organisation. Genau da springen wir ein.
Hilfsmittel beantragen und besorgen
Wir arbeiten mit ausgezeichneten Partnerbetrieben zusammen und übernehmen für Sie Beantragung, Bestellung und Koordination der Lieferung.
- Hausnotruf – Beantragung bei der Pflegekasse und Einrichtung vor Ort
- Rollator und Rollstuhl – Auswahl, Rezeptweg und Anpassung
- Badewanneneinsätze und Badewannenlifter
- Haltegriffe, Duschhocker und weitere Hilfen im Bad
- Pflegebett und Lagerungshilfen
- Sanitätsartikel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Anträge und Widersprüche
Ein abgelehnter oder zu niedrig eingestufter Pflegegrad ist kein Endpunkt. Wir helfen Ihnen dabei, die Unterlagen zusammenzubekommen, Fristen im Blick zu behalten und das Verfahren praktisch abzuwickeln.
- Antrag auf einen Pflegegrad oder auf Höherstufung
- Vorbereitung auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes
- Pflegetagebuch anlegen und über zwei Wochen führen
- Widerspruch gegen Ablehnung oder zu niedrige Einstufung – Fristen und Unterlagen
- Anträge auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Schriftverkehr mit Pflegekasse und Sanitätshaus
So einfach beginnt es
In drei Schritten zur passenden Unterstützung
Kein Vertragsdickicht, keine Hausbesuche mit Verkaufsmappe. Sie melden sich, wir hören zu, und dann sehen wir gemeinsam weiter.
Sie melden sich – unverbindlich
Per Telefon oder über den Pflege-Check. Sie beschreiben in wenigen Sätzen, worum es geht. Mehr braucht es zum Start nicht.
Dauer: 2 Minuten
Wir beraten Sie persönlich
Innerhalb von 24 bis 48 Stunden ruft Barbara Bortolone Sie zurück. Gemeinsam klären wir den Bedarf, den Umfang und welche Leistungen Ihnen die Pflegekasse erstattet.
Kostenfrei und ohne Verpflichtung
Ihre Betreuungskraft beginnt
In der Regel steht innerhalb von vier Tagen fest, wer zu Ihnen kommt. Wir suchen die passende Person aus – nicht die nächstbeste. Sie lernen sie vorab kennen. Passt es nicht, suchen wir weiter.
Zuteilung in der Regel innerhalb von 4 Tagen
Lieber gleich sprechen? Rufen Sie an – auch wenn Sie noch gar nicht wissen, was genau Sie brauchen. Genau dafür ist das Gespräch da.
Häufige Fragen zu Kosten
Was kostet das – und wer zahlt?
Die Fragen, die im Erstgespräch immer als Erstes kommen.
Was kostet eine Alltagsbegleitung pro Stunde?
Der Stundensatz richtet sich nach dem Umfang, der Regelmäßigkeit und der Art der Unterstützung. Da wir unsere Betreuungskräfte regulär sozialversicherungspflichtig anstellen, kalkulieren wir anders als eine Vermittlung auf Honorarbasis. Sie erhalten von uns vor Beauftragung ein schriftliches, verbindliches Angebot ohne versteckte Zusatzkosten. In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b und steht er mir zu?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat – also 1.572 € im Jahr – und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – also genau für Leistungen wie unsere Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort: Was in einem Kalenderjahr offen bleibt, ist in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar und damit bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Voraussetzung ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter; in Bayern regelt das die AVSG. Curatum Familia ist anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Stand: Oktober 2026.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a Abs. 2 EStG mit 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr, direkt von der Einkommensteuerschuld abziehbar – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Ein Rechenbeispiel: Bei 3.000 € Arbeitskosten im Jahr sinkt Ihre Steuerlast um 600 €. Der Höchstbetrag ist erst bei 20.000 € Arbeitskosten ausgeschöpft. Voraussetzung sind eine ordentliche Rechnung und die unbare Zahlung per Überweisung – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Beides erhalten Sie von uns automatisch, unsere Rechnungen weisen den absetzbaren Arbeitskostenanteil gesondert aus. Wichtig: Was die Pflegekasse bereits über den Entlastungsbetrag erstattet hat, können Sie nicht zusätzlich absetzen. Absetzbar ist nur Ihr tatsächlicher Eigenanteil. Stand: Oktober 2026.
Wir haben keinen Pflegegrad. Können wir Sie trotzdem beauftragen?
Selbstverständlich. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für unsere Leistungen – er entscheidet nur darüber, ob und in welcher Höhe sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligt. Sie können uns jederzeit privat beauftragen. Parallel beraten wir Sie gerne, ob ein Antrag auf einen Pflegegrad in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Nächster Schritt
Erzählen Sie uns, worum es geht
Zwei Minuten für den Pflege-Check – oder ein Anruf. Beides kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir melden uns innerhalb von 24 bis 48 Stunden persönlich zurück.
Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr · Mobil 0172 / 46 777 88

