
Entlastungsbetrag richtig nutzen
Der Entlastungsbetrag ist die Leistung, die am häufigsten liegen bleibt – obwohl das Geld längst bewilligt ist. Woran das liegt und wie Sie Ihren Anspruch abrufen.
WeiterlesenGeschäftsführung
Barbara Bortolone führt Curatum Familia seit der Gründung 2008 in Planegg-Martinsried. Sie übernimmt die Erstgespräche persönlich, wählt die Betreuungskräfte aus und führt den Schriftverkehr mit den Pflegekassen.
Wer hier anruft, spricht in aller Regel direkt mit ihr – nicht mit einer Zentrale.
Die Beiträge im Ratgeber erklären gesetzliche Ansprüche: den Entlastungsbetrag, den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, den Widerspruch gegen einen Bescheid. Was dort steht, stammt nicht aus Fachliteratur, sondern aus den Verfahren selbst – aus Anträgen, die begleitet, und Bescheiden, denen widersprochen wurde.
Das ist zugleich die Grenze: Curatum Familia ist kein Pflegedienst und leistet keine Rechtsberatung. Bei Widersprüchen hilft das Unternehmen beim Zusammenstellen der Unterlagen und bei der Erledigung – die rechtliche Bewertung gehört in andere Hände.
Curatum Familia ist nach Landesrecht als Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag anerkannt – die Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse Rechnungen überhaupt erstattet. Das Unternehmen trägt ausserdem das Gütesiegel „Deutscher Seniorenlotse – zertifiziert“.
Beides sind Nachweise über das Unternehmen, nicht über einzelne Personen. Die Qualifikation der Betreuungskräfte ist davon getrennt zu betrachten.
Direkt erreichbar
Für Fragen zu einer konkreten Situation ist ein Anruf schneller als jeder Artikel. Das Erstgespräch kostet nichts.
089 / 32 49 59 39Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr
Schwerpunkte
Anerkennung des Anbieters, Abtretungserklärung, Direktabrechnung und die Frage, bis wann nicht abgerufenes Geld noch einsetzbar ist.
Antragstellung, Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienstes, Pflegetagebuch – und was zu tun ist, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt.
Der Teil, der in keinem Gesetzestext steht: wie man Hilfe anbietet, ohne dass sie als Entmündigung ankommt.
Ratgeber

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WeiterlesenNächster Schritt
Zwei Minuten für den Pflege-Check – oder ein Anruf. Beides kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir melden uns innerhalb von 24 bis 48 Stunden persönlich zurück.
Mo – Fr 09:00 – 17:00 Uhr · Mobil 0172 / 46 777 88